Haustypen:

Abhängig von der Größe des Geldbeutels als auch von der des Grundstückes bieten sich verschiedene Haustypen an:

Das Einfamilienhaus

kann unter Beachtung der Bebauungsvorschriften individuell gestaltet werden. Die Bewohner sind weitgehend ungestört. Das im Vergleich zu anderen Hausformen relativ große Grundstück ermöglicht intensive Garten- und Freiraumnutzung. Im Vergleich zu den anderen Haustypen ist das Einfamilienhaus am teuersten. Jedoch lassen sich durch einfache Bauweise und gut durchdachte Konstruktionen Kosten sparen. Der Energieverbrauch ist aufgrund der größeren Außenfläche höher als bei anderen Hausformen.

Das Reihenhaus

ist die preisgünstige Wohnform sowohl hinsichtlich der Erstellung als auch in Bezug auf die Betriebskosten. Reihenhäuser brauchen nur wenig Grundstücksfläche und werden häufig von einem Bauträger zum Festpreis errichtet. Sie bieten allerdings nur wenig Spielraum für individuelle Gestaltung. Die gegenseitige Rücksichtnahme der Nachbarn ist erforderlich. Sie sollten daher unbedingt auf guten Schallschutz achten. Die Trennwände zu den Nachbarn müssen zweischalig ausgeführt sein.

Die Doppelhaushälfte

mit nur drei Außenwänden haben Doppelhaushälften weniger Wärme übertragende Außenflächen als freistehende Einfamilienhäuser und dadurch einen geringeren Energieverbrauch. Doppelhäuser kommen mit einer geringeren Grundstücksfläche aus. Eine gemeinschaftliche Planung und Durchführung der Baumaßnahme zusammen mit Ihrem Haushälftenpartner ist meist erforderlich und hilft, Baukosten zu sparen.. Achten Sie auch hier auf guten Schallschutz!

Die Eigentumswohnung

ist zu einem vergleichsweise geringen Kaufpreis zu erwerben, da der Grund auf die Anzahl der Miteigentümer verteilt ist. Laut Wohnungseigentumsgesetz erwerben Sie das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Sie können eine ETW nicht selbst bauen, nur käuflich erwerben. Somit haben Sie auf Raumaufteilung wenig Einfluss. Für gemeinschaftliche Aufwendung wie Hausmeister, Lift u.ä. zahlen Sie ein monatliches Hausgeld. Die ETW bietet ihrem Besitzer nur geringe Eigenverantwortlichkeit.

Gewährleistung

ist die Mängelhaftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Sie beginnt mit der Abnahme der Bauleistung und beträgt - nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) fünf Jahre nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) für Bauwerke vier Jahre - für Arbeiten an einem Grundstück und für die vom Feuer berührten Teile einer Feuerungsanlage 2 Jahre. Innerhalb der Gewährleistungsfrist steht der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße und vertragliche Erfüllung seiner Leistung ein und haftet für Mängel. Der Bauherr muss bei Gewährleistung nach dem BGB seinen Anspruch ggf. gerichtlich einklagen, während nach der VOB innerhalb der Gewährleistungsfrist eine schriftliche Aufforderung ausreicht. Sicherheitshalber lassen Sie sich vom Auftragnehmer diesbezüglich eine Bankbürgschaft geben.